Für Eltern

Wenn es zu Hause gar nicht mehr geht, hilft manchmal die Trennung von Eltern und Kindern oder Jugendlichen.
Dieser Schritt fällt nicht leicht und sollte auch nie leichtfertig gegangen werden, aber ...
Sie als Eltern oder Personensorgeberechtigte für Ihr Kind haben ein Recht auf Hilfe, wenn: 

  • Sie in Sorge um das Wohl Ihres Kindes sind 
  • all Ihre Bemühungen nichts mehr fruchten
  • Ihr Kind nicht mehr in die Schule geht
  • Ihr Kind von zu Hause wegläuft
  • Ihr Kind in schlechter Gesellschaft ist

Gesetzliche Grundlage

Dazu gibt es ein Gesetz mit Rechtsansprüchen, die gerichtlich eingefordert werden können: das Kinder- und Jugendhilfegesetz der Bundesrepublik Deutschland. Das KJHG (auch Sozialgesetzbuch - Achtes Buch, kurz SGB VIII genannt) gilt für jedes Kind und jeden Jugendlichen, die in Deutschland leben - auch dann, wenn sie oder er eine andere Staatsangehörigkeit hat.

Dort sind viele Hilfen geregelt. Viele davon wenden sich unmittelbar an Sie, also an die Eltern. Eine davon ist die Heimerziehung. Sie ist mit Kosten verbunden und wird von dem zuständigen Jugendamt (Sozialstation usw.) dann gewährt, wenn es nach Gesprächen mit Ihnen und Ihrer Familie richtig zu sein scheint, dass Sie zunächst einmal getrennt voneinander Ihr Leben gestalten.


Jugendamt

Wenn Sie Hilfen für sich in Anspruch nehmen möchten, zum Beispiel die Unterbringung Ihres Kindes, so wenden Sie sich an das Jugendamt (manchmal auch Sozialstation oder Sozialjugendamt genannt). Die Telefonnummer erhalten Sie über die Stadtverwaltung / Ortsverwaltung / Gemeindeverwaltung. Dort klärt man mit Ihnen, ob die Heimunterbringung die für Sie geeignete Hilfe ist.


Stationäre Wohngruppen im Johannesstift

Das Johannesstift bietet unterschiedliche Wohngruppen mit jeweils eigenen konzeptionellen Schwerpunkten, in denen eine bedarfsgerechte Unterbringung erfolgen kann. Bei einer Unterbringung ist Ihre Mitarbeit ganz zentral, das heißt, wir versuchen mit Ihnen gemeinsam die anstehenden Probleme um Ihr Kind zu lösen. Dazu laden wir Sie regelmäßig zu Elterngesprächen ein. Wir freuen uns, wenn es durch die Unterbringung gelingt, Spannungen zwischen Eltern und Kind abzubauen und Eltern und Kind so zu "stabilisieren", dass Ihr Kind bald wieder bei Ihnen zu Hause leben kann.

Manchmal macht auch eine Verselbständigung Sinn. Dann arbeiten wir darauf hin, dass Ihr Kind nach Abschluss des Lebensabschnitts bei uns als erwachsener Mensch eigenständig leben kann. Das heißt, dass sie/er mit sich selbst, seiner Familie, seinen Freunden und seiner Arbeit klarkommt und einen eigenen Haushalt führen und seinen eigenen Lebensunterhalt verdienen kann. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es bei uns vielfältige Hilfeangebote.

Eine Unterbringung in einer Wohngruppe ist mit Kosten verbunden. Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen müssen Sie mit einer Kostenbeteiligung rechnen.

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