Umschulung

Umschulung im Johannesstift

Eine Umschulung ist eine geförderte Aus- oder Weiterbildung, deren gesetzliche Grundlage im dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) und im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgeschrieben ist. Im Rahmen einer Umschulung geht es darum, sich neu zu orientieren und Fähigkeiten in einem neuen Berufsfeld zu erlangen. Ziel ist es, einen Abschluss in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zu erlangen, der die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich erhöht und dazu befähigt wieder im Berufsleben Fuß zu fassen.

Das Johannesstift möchte Menschen ohne berufliche Perspektive mit einer Umschulung eine Möglichkeit der Neuorientierung bieten. Gründe für eine berufliche Neuorientierung kann es viele geben. Sie sind beispielsweise bereits länger nicht mehr in Ihrem Beruf tätig gewesen aufgrund von einer längeren Krankheit, der Erziehung Ihres Kindes oder der Pflege von Angehörigen. Ein weiterer Grund kann die Berufsunfähigkeit sein, was bedeutet, dass es Ihnen eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung unmöglich macht, Ihre frühere berufliche Tätigkeit weiter auszuführen. Im Falle von geringen Einstellungsmöglichkeiten in Ihrem erlernten Berufsfeld, die Sie auch durch Fortbildungen nicht ausgleichen können, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit eine Umschulung in Betracht ziehen.

Vergleicht man eine Umschulung mit einer Ausbildung so stimmt das Ziel überein, das im Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses besteht. Ein weiteres wichtiges Detail haben die Ausbildung und die Umschulung gemeinsam, denn sowohl Auszubildende als auch Umschüler*innen beziehen ein fest geregeltes Ausbildungsgehalt. Im Unterschied zu einer Ausbildung, die meist den Einstieg ins Berufsleben darstellt, erlernt man im Rahmen einer Umschulung einen neuen Beruf, auch wenn man bereits über eine abgeschlossene Ausbildung verfügt. Auch in der Dauer gibt es zum Teil Unterschiede, während eine Umschulung maximal zwei Jahre dauert, beträgt die Ausbildungszeit meist drei Jahre.

In der Regel ist eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung, um eine Umschulung machen zu können. Aber auch einschlägige, mehrjährige Erfahrungen im gewünschten Berufsfeld werden von den zuständigen Kammern häufig als Zulassungsvoraussetzung akzeptiert. Generell ist eine Umschulung nach der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung sinnvoll, da Umschulungsberufe reguläre Ausbildungsberufe sind, deren Ausbildungszeit verkürzt wird. Die Umschüler*innen müssen auf Vorerfahrungen aus dem vorherigen Berufsleben zurückgreifen können, um denselben Inhalt in kürzer Zeit lernen zu können. Somit lässt sich eine verkürzte Umschulungszeit im Vergleich zu einer regulären Ausbildungszeit aufgrund der bereits erworbenen beruflichen Erfahrung rechtfertigen.

Für eine Umschulung gibt es, genau wie für eine Ausbildung zwei Formen in welcher diese absolviert werden können. Sie haben die Wahl zwischen einem rein schulischen Lehrgang und einer Berufsausbildung im dualen System. Der Nachteil bei einer schulischen Umschulung ist, dass Sie keine Ausbildungsvergütung erhalten und in der Regel Gebühren bezahlen müssen. Bei einer dualen Umschulung arbeiten Sie in einem Betrieb der entsprechenden Branche und besuchen darüber hinaus die Berufsschule, dies ist im Johannesstift der Fall. Ihr Vorteil ist, dass Sie eine Ausbildungsvergütung erhalten und keinerlei Schulgebühren anfallen.


Das Jugendhilfezentrum Johannesstift bietet Ihnen die Möglichkeit einer Umschulung im dualen System in der Gärtnerei, in der Hauswirtschaft, im Ausbildungsrestaurant GABEL im Gastgewerbe oder in der Küche an. Es handelt sich hierbei um betriebliche Umschulungen, die sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil gliedern. Dementsprechend werden Sie im Rahmen Ihrer Umschulung von erfahrenen Ausbilder*innen fachpraktisch im Betrieb angeleitet, besuchen weiterhin regelmäßig die zuständige Berufsbildende Schule und werden im Umschulungsbetrieb zusätzlich sozialpädagogisch begleitet.

 

Wie funktioniert eine Umschulung?

In der Regel dauert eine Umschulung zwei Jahre und wird finanziert durch die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, die die ersten Ansprechpersonen sein sollten, wenn es um eine berufliche Neuorientierung geht. Bevor die Kosten einer solchen Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden, wird seitens der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters individuell geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umschulung gegeben sind und ob eine solche Maßnahme zum Erfolg der Eingliederung in den Arbeitsmarkt beiträgt. Dementsprechend ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung immer, dass der neue Beruf realistische Jobchancen bietet. Neben der Ausbildungsvergütung, die Ihnen im Rahmen der beruflichen Umschulung zusteht, können Sie, sofern die Voraussetzungen dafür vorhanden sind, auch während Ihrer Umschulung weiterhin Arbeitslosengeld beziehen.

Die staatliche Finanzierung einer Umschulung erfolgt durch die Bewilligung eines Bildungsgutscheins. Ein solcher Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage des Kostenträgers (der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters), die Kosten für eine Umschulung zu übernehmen, sodass Sie dafür nicht selbst bezahlen müssen. Der Bildungsgutschein wird individuell für eine bestimmte Person ausgestellt und ist nicht übertragbar. Er enthält unter anderem Angaben darüber welche Fortbildungsmaßnahme gefördert wird, über die Dauer der Gültigkeit sowie regionale Begrenzungen des Umschulungsortes.

Ihre Vorteile während und nach einer abgeschlossenen Umschulung im Jugendhilfezentrum Johannesstift:

  • Sie profitieren von erfahrene Ausbilder*innen, die Ihnen das fachpraktische Wissen vermitteln
  • Sie erfahren zusätzlich Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte während der kompletten Umschulungsdauer
  • Sie haben gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, durch zukunftsfähige Berufsbilder
  • Sie haben die Möglichkeit auf eine angemessene Verdienstmöglichkeit als ausgebildete Fachkraft, statt als ungelernte Hilfskraft ­­­

Das Jugendhilfezentrum Johannesstift ist als Träger AZAV-zertifiziert. Die einzelnen Umschulungen sind von TÜV Rheinland zertifiziert.



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