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Zugangsvoraussetzungen
Die berufsvorbereitenden Maßnahmen sind ein Angebot an Jugendliche, die nach Absolvierung der Pflichtschulzeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, bzw. den Anforderungen einer Ausbildung noch nicht gewachsen sind.
BewerberInnen müssen die Voraussetzungen erfüllen, um nach den § 27ff KJHG (Hilfen zur Erziehung), § 41 KJHG, § 35a KJHG, nach dem 53ff SGB XII gefördert zu werden. Dies wird auf Antrag vom Jugendamt bzw. Sozialamt geprüft, das dann auch die Kosten der Maßnahme übernimmt.
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