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Seit 1983 befindet sich im Johannesstift eine eigene Schule, die im November 1995 staatlich anerkannt wurde. Als Ersatzschule garantiert sie eine lehrplanmäßige Durchführung des Vollzeitunterrichts im Bildungsbereich der Sekundarstufe I. Wie bei allen allgemeinbildenden Schulen ist das hessische Schulrecht die Rechtsgrundlage. Schulische Bildung: Die individuell ausgerichtete schulische Förderung von schulpflichtigen Jugendlichen steht im Vordergrund. Alle Lehrplanfächer werden unterrichtet, aber in einer individuellen Abwandlung. Kontakt und Information: Kurt Hubl, Schulleiter Frank Deubel, Schulische Beratung |
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